Parkrecht Verwaltungs GmbH

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FAQ > Besitz

Unterschied: Besitz vs. Innehabung?

Umgangssprachlich wird Besitz oft mit anderen begriffen gleichgesetzt. Das ist jedoch falsch. Innehabung ist nur die unmittelbare Verfügungsgewalt. So ist beispielsweise ein Entlehner ein Inhaber, da er zwar den Gegenstand in seiner Verfügungsgewalt (corpus) hat, aber den Besitzwillen eines anderen anerkennt. Der Dieb hingegen hat zwar ebenfalls den Gegenstand in seiner Verfügungsgewalt (corpus), er hat aber auch einen Eigenbesitzwillen (animus). Der Dieb ist also Besitzer, wenn auch (da er ja unberechtigt ist) ein unredlicher Besitzer.
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz#Innehabung_und_Besitz