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Was ist Besitz?
Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Besitz ist in erster Linie ein Faktum als ein Recht. Besitz setzt in Österreich die Innehabung („corpus“) sowie den Willen, die Sache für sich zu haben, den voraus („animus“). Zu unterscheiden ist zwischen dem Sachbesitz (körperliche Sache) und dem Rechtsbesitz (unkörperlichen Sachen). An die Stelle der Innehabung tritt beim Recht als corpus die Ausübung. Sachbesitz und Rechtsbesitz bestehen häufig nebeneinander (doppelter Besitz). Der Hauseigentümer, der sein Haus vermietet bleibt weiterhin Sachbesitzer, da er das Haus weiter in seiner Gewahrsame hält und will es auch behalten möchte. Der Mieter des Hauses hingegen ist Rechtsbesitzer, da er ein Gebrauchsrecht hat. Bei Kollisionen der beiden Besitzarten geht der Rechtsbesitzer grundsätzlich vor.
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz#Definition