Hier finden Sie alles, was Sie schon immer übers Falschparken wissen wollten, sich dagegen aber bisher nicht zu wehren wagten.
Ab welcher Wiederholungshäufigkeit liegt eine Besitzstörung vor?
Die Wiederholungshäufigkeit hat keinen Einfluss auf die Besitzstörung. Es ist demnach weder erforderlich den Falschparker ein- oder mehrmals „abzumahnen“ noch ihn mittels Hinweiszettel auf sein Vergehen aufmerksam zu machen.