Hier finden Sie alles, was Sie schon immer übers Falschparken wissen wollten, sich dagegen aber bisher nicht zu wehren wagten.
Wer darf klagen (Aktivlegitmiation)?
Die Besitzstörungsklage kann sowohl der Sachbesitzer als auch der Rechtsbesitzer erheben, wenn ein selbst nur vorübergehender tatsächlicher Eingriff vorliegt.