Hier finden Sie alles, was Sie schon immer übers Falschparken wissen wollten, sich dagegen aber bisher nicht zu wehren wagten.
Gilt ein Behindertenausweis auf Privatgrund als Parkberechtigung?
Im Unterschied zu öffentlichem Grund stellt ein Ausweis gem. § 29 b StVO auf Privatgrund keine „Parkberechtigung“ dar. Für Personen mit Behindertenausweis gelten auf Privatgrund dieselben Regeln wie für Personen ohne Behindertenausweis.